2.6 Anforderungen der MRL 2006/42/EG
Die EG Maschinenrichtlinie ist in Deutschland im Rahmen des Geräte - und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) in nationales Recht umgesetzt und ligt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen fest.
Der allgemeinde Charakter der MRL wird durch Normen konkretisiert. Hier ist insbesondere die Norm EN ISO 12100 "Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze" hervorzuheben.
Dem Maschinenkonstrukteur wird eine Methode vorgestellt, die für das Erreichen der Sicherheit von Maschinen geeignet ist.
Diese Methode - "Strategie zur Risikominderung" bezieht die Gestaltung der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen ein.
Das in der EN ISO 12100-1 vorgestellte Verfahren zur Risikominderung wurde in der EN ISO 13849-1 übernommen und um die in dieser Norm konkretisierten Aspekte ergänzt.
Als erstes erfolgt eine Risikobeurteilung. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass man bei den folgenden Schritten zunächst von einer Maschine ausgeht, an der noch keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Als zweites erfolgt der Prozess der Risikominderung, der dazu dient die Art und auch die Qualität der zu treffenden Schutzmaßnahmen festzulegen.