Ziel der Maschinenrichtlinie

2. Sicherheit von Maschinen und Anlagen.


2.1 Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ab 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im europäschen Wirtschaftsraum Gesetz.

2.1.1 Ziel der Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie gilt für die

  • 27 EU - Staaten
  • 3EFTA - Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen
  • Schweiz und Türkei "per Vertrag"
 Die Maschinenrichtlinie regelt den Import und den Verkehr von Maschinen im Innern der europäischen Union. Mitgliedstaat muss den Import von Maschinen, die konform zu der Maschinenrichtlinie hergestellt wurden zulassen.

Abbildung 2-1: Der europäische Wirtschafsraum

Wird eine Maschine in ein Land exportiert, dass außerhalb der europäischen Union liegt, muss der Hersteller sich über die jeweiligen Importbestimmungen des Ziellandes informieren und einzuhalten.

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