2. Sicherheit von Maschinen und Anlagen.
2.1 Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Ab 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im europäschen Wirtschaftsraum Gesetz.
2.1.1 Ziel der Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie gilt für die
- 27 EU - Staaten
- 3EFTA - Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen
- Schweiz und Türkei "per Vertrag"
Abbildung 2-1: Der europäische Wirtschafsraum
Wird eine Maschine in ein Land exportiert, dass außerhalb der europäischen Union liegt, muss der Hersteller sich über die jeweiligen Importbestimmungen des Ziellandes informieren und einzuhalten.
weiter auf 2.2 Das Gebäude europäischer Normen
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