Risikominderung durch technische Schutzmaßnahmen

2.8.1 Risikominderung durch technische Schutzmaßnahmen


Kommt man zu der Bewertung (Identifikation), dass ein Risiko nicht akzeptabel ist, sind entsprechende Schutzeinrichtungen vorzusehen. Bevor aber Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, müssen Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen (inhärente sichere Konstruktion) vermieden, oder zumindest weitestgehend reduziert werden.

Prinzipiell ist Risikominderung auch durch Benutzerinformation (einschlißlich organisatorischer Maßnahmen) möglich. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen akzeptabel, bei denen durch technische Schutzmaßnahmen keine ökonomisch angemessene Risikoreduzierung mehr möglich ist.

In dem meisten Fällen werden Schutzeinrichtungen notwendig sein. In diesem Zusammenhang werden Sicherheitsfunktionen definiert, die von den SRP/CS (Safety related parts of control systems), den sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen ausgeführt werden.


1.Risikominderung durch konstruktive Maßnahmen
(inhärente sichere Konstruktion)



2. Risikominderung durch Schutzeinrichtungen
(Sicherheitsfunktionen)



3.Risikominderung durch Benutzerinformation


Bild 2-2 Risikominderung Prioritäten


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