1. Der Weg zur CE Kennzeichnung
Das Kofirmitätsbewertungsverfahren nach MRL2006/42/EG Artikel 12 muss durchgeführt werden. Normen und Richtlinien Recherche |
Risikobeurteilung |
Risikominderung |
Die technischen Unterlagen nach MRL2006/42/EG Anhang VII müssen verfügbar gemacht werden. |
Die Konfirmitätserklärung gemäß MRL2006/42/EG Anhang VII Teil 1, Abschnitt A ausstellen und der Maschine beilegen |
Die CE Kennzeichnung gemäß MRL2006/42/EG Artikel 16 an der Maschine anbringen. |
.
Weiter zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen.